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BGH, 03.12.1968 - VI ZB 16/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Pflicht eines Rechtsanwalt zur Fristenüberwachung bei Beauftragung eines anderen Rechtsanwalts zur Berufungseinlegung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem …
Auszug aus BGH, 03.12.1968 - VI ZB 16/68
Selbst wenn man mit dem Oberlandesgericht davon ausgeht, daß die Wiedereinsetzungsfrist am 17. April 1968 ablief (§ 234 Abs. 1 ZPO), in dem am 3. Juli 1968 eingegangenen Antrag aber auch die zulässige Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist begehrt wird (vgl. BVerfG NJW 1967, 1267 [BVerfG 06.06.1967 - 1 BvR 282/65]), ist der Antrag des Klägers unbegründet, weil nicht dargetan ist, daß seine Vertreter erster Instanz, die Rechtsanwälte M., die zur Fristwahrung zu fordernde erhöhte Sorgfalt gewahrt haben. - BGH, 18.04.1968 - VII ZR 150/66
Anwaltsverschulden
Auszug aus BGH, 03.12.1968 - VI ZB 16/68
Es ist anerkannten Rechts, daß ein Rechtsanwalt, der einen anderen Anwalt brieflich mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt, zu überwachen hat, ob das Auftragsschreiben bei dem beauftragten Rechtsanwalt eingegangen ist (vgl. BGH Urteil vom 18. April 1968 - VII ZR 150/66 = NJW 1968, 1330 m.w.N.).